Steuerbonus im Garten – Wie sich Gartenbau und Pflege steuerlich lohnen

Ein professionell gestalteter Garten steigert nicht nur Lebensqualität und Immobilienwert, sondern kann auch steuerliche Vorteile bringen. Vielen Eigentümern ist nicht bekannt, dass Gartenbau- und Gartenpflegeleistungen unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar sind. Wer seinen Garten neu anlegt, umgestaltet oder regelmäßig pflegen lässt, kann von attraktiven Steuerermäßigungen profitieren. Grundlage hierfür ist § 35a Einkommensteuergesetz (EStG), der handwerkliche Leistungen sowie haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich begünstigt.

Steuerermäßigung für handwerkliche Leistungen im Garten

Arbeiten rund um die Neu- oder Umgestaltung eines Gartens gelten steuerlich als handwerkliche Leistungen. Dazu zählen unter anderem:

  • Pflaster- und Wegebauarbeiten
  • Terrassenbau
  • Errichtung von Einfassungen und Mauern
  • Gartenumgestaltungen
  • Neuanlage von Grünflächen
  • Modernisierungsmaßnahmen im Außenbereich

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass auch die Neuanlage eines Gartens unter die steuerlich begünstigten Maßnahmen fällt – sofern sie auf einem bereits bebauten Grundstück erfolgt.

Wie hoch ist der Steuerbonus bei handwerklichen Leistungen?

Für handwerkliche Leistungen rund um den Garten können 20 % der anrechenbaren Lohnkosten steuerlich geltend gemacht werden. Die maximale Bemessungsgrundlage liegt bei 6.000 € pro Jahr, sodass sich ein maximaler Steuerbonus von 1.200 € jährlich ergibt. Dieser Betrag wird direkt von der Einkommensteuer abgezogen.

Entscheidend ist die Zusammensetzung der Rechnung:
Anrechenbar sind ausschließlich Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten. Materialkosten wie Pflanzen, Pflastersteine, Substrate oder Baustoffe bleiben unberücksichtigt. Damit der Steuerbonus anerkannt wird, müssen die Lohnkosten klar und separat ausgewiesen sein.

Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen im Garten

Neben handwerklichen Leistungen können auch laufende Gartenpflegearbeiten steuerlich berücksichtigt werden. Dazu zählen insbesondere:

  • Gehölzschnitt
  • Rasenpflege
  • Pflege von Pflanzflächen
  • Laubarbeiten
  • Formschnitt

Hier gilt eine höhere Bemessungsgrundlage:

  • 20 % von maximal 20.000 € pro Jahr
  • Maximaler Steuerbonus: 4.000 € jährlich

Auch hier werden ausschließlich ausgewiesene Lohnkosten berücksichtigt.

Beispiel 1: Steuerbonus bei der Gartenpflege

Ein Landschaftsgärtner übernimmt regelmäßig anfallende Pflegearbeiten wie Rasenpflege, Gehölzschnitt und Beetpflege.

  • Lohnkosten netto: 2.750,00 €
  • zzgl. 19 % MwSt.: 522,50 €
  • Gesamtsumme brutto: 3.272,50 €

20 % Steuerermäßigung: 550,00 € direkte Steuerersparnis

Dieser Betrag mindert unmittelbar die Einkommensteuer.

Beispiel 2: Steuerbonus bei Pflaster- und Wegebauarbeiten

Im Garten werden Wege und Terrassenflächen neu angelegt oder erneuert.

  • Gesamtrechnung netto: 12.500,00 €
  • davon anrechenbare Lohnkosten: 6.000,00 €
  • zzgl. 19 % MwSt. auf Lohnkosten: 1.140,00 €
  • anrechenbare Lohnkosten brutto: 7.140,00 €

20 % Steuerermäßigung: 1.200,00 € Steuerersparnis

Der maximale Steuerbonus für handwerkliche Leistungen wird vollständig ausgeschöpft.

Steuerlich doppelt profitieren – Gartenpflege und Umgestaltung kombinieren

Besonders attraktiv wird die steuerliche Förderung, wenn haushaltsnahe Dienstleistungen und handwerkliche Leistungen im selben Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Da beide Steuerboni nebeneinander gelten, lassen sie sich kombinieren.

Beispiel: Kombination aus Gartenpflege und Gartenumgestaltung

  • Steuerbonus Gartenpflege: 550,00 €
  • Steuerbonus Gartenumgestaltung: 1.200,00 €

Gesamte Steuerersparnis: 1.750,00 €

So lässt sich eine Investition in den Garten spürbar reduzieren.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Damit die Steuerermäßigung anerkannt wird, müssen folgende Punkte eingehalten werden:

  • Ordnungsgemäße Rechnung: Die Rechnung muss die gesetzliche Mehrwertsteuer ausweisen.
  • Lohnkosten separat ausgewiesen: Nur Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten sind absetzbar.
  • Unbare Zahlung: Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen. Barzahlungen werden steuerlich nicht anerkannt.
  • Steuerbonus gilt nur im Zahlungsjahr: Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Zahlung, nicht das Rechnungsdatum.

Die endgültige Entscheidung über die Anerkennung liegt beim zuständigen Finanzamt.

Fazit: Garteninvestitionen mit steuerlichem Vorteil

Gartenbau- und Pflegeleistungen sind nicht nur gestalterisch sinnvoll, sondern auch finanziell attraktiv. Durch die steuerliche Förderung nach § 35a EStG lassen sich jährlich erhebliche Beträge sparen. Voraussetzung sind eine fachgerechte Rechnung, die separate Ausweisung der Lohnkosten und eine unbare Zahlung. Ein durchdachtes Gartenprojekt schafft damit Mehrwert auf mehreren Ebenen – ökologisch, gestalterisch und steuerlich.

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