Steuervorteile für Privatgärten

Von Steuervorteilen bei Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen können Sie nicht nur beim Hausbau profitieren – auch für den Garten- und Landschaftsbau können diese geltend gemacht werden.

Möglich ist dies durch das „Konjunkturprogramm 1“ und das „Familienleistungsgesetz“. Die Bundesregierung hat mit den Gesetzgebungen Steuervorteile für Eigenheimbesitzer und Mieter geschaffen. Dies gilt, wenn das zum Grundstück gehörende Haus vom Besitzer selbst bewohnt wird. Ferienhäuser und Schrebergärten, die nicht das ganze Jahr über bewohnt sind, werden ebenfalls in diese Regelung mit eingeschlossen.

Pro Jahr können 20 Prozent der angefallenen Kosten von der Steuer abgesetzt werden – bis zu einem Jahresbetrag von 5.200 Euro.

Steuervorteile auf Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen

Die Steuererklärung unterscheidet Handwerksleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen. Diese müssen getrennt ausgewiesen werden.

Handwerkerleistungen:

Unter Handwerkerleistungen fallen einmalige Arbeiten. Dazu zählen zum Beispiel der Terrassenbau, Zaun- und Torbau, Brunnenbohrungen oder Reparaturen.

Was kann erstattet werden?

Pro Jahr können maximal 20 Prozent von 6.000 Euro abgesetzt werden – das entspricht also insgesamt 1.200 Euro an Handwerkerleistungen. Wenn die Aufwendungen den voraussichtlichen Höchstbetrag von 6.000 Euro überschreiten, ist eine Verteilung der Steuer auf Raten möglich.

Haushaltsnahe Dienstleistungen:

Als haushaltsnahe Dienstleistungen werden regelmäßig anfallende Pflege- und Instandhaltungsarbeiten definiert. In der Gartenpflege fallen darunter z.B. das Rasenmähen, die Schädlingsbekämpfung oder die Heckenpflege.

Was kann erstattet werden?

Hier dürfen 20 Prozent von maximal 20.000 € steuerlich abgesetzt werden. Demnach dürfen jährlich bis zu 4.000 Euro an haushaltsnahen Dienstleistungen abgesetzt werden.

Das sollten Sie beachten, wenn Sie von dem Steuervorteil profitieren wollen:

  • Die Kosten müssen auf dem eigenen Grundstück anfallen. Beispielsweise kann der Winterdienst auf der Anliegerstraße nicht geltend gemacht werden.
  • Gartenarbeiten, die im Zusammenhang mit dem Neubau eines Hauses anfallen, können nicht von dem Steuervorteil profitieren. Dies gilt z.B. für einen Wintergarten, der im Zuge des Neubaus entsteht.
  • Materialkosten für gekaufte Pflanzen oder Verwaltungsgebühren, sowie die Kosten für Entsorgung und Gutachtertätigkeiten sind von den Steuervorteilen ausgenommen. Weisen Sie daher Lohn- und Materialkosten separat aus.
  • Bewahren Sie Rechnungen für mindestens zwei Jahre auf. Die genannten Kosten werden von den Finanzämtern nur anerkannt, wenn der Zahlungsbeleg mit dem passenden Kontoauszug zur entsprechenden Rechnung beigelegt wird.
  • Zahlen Sie größere Summen grundsätzlich per Banküberweisung, um den Geldfluss rechtssicher zu dokumentieren. Bis zu einem Betrag von 100 Euro reicht eine Quittung.

Bei Ihnen steht ein Gartenprojekt an, das von den Steuervorteilen profitieren könnte? Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf! Wir informieren Sie umfassend und helfen Ihnen bei sämtlichen Fragen zur Abrechnung von Garten- und Landschaftsbauarbeiten.

Kirchhelle – Rund um Castrop-Rauxel, Dortmund, Herne, Bochum, Recklinghausen und dem nahen Umland sind wir Ihr Experte für Garten- und Landschaftsbau, Gartenpflege und Friedhofsgärtnerei.