Bäume fällen

Wann darf man Bäume fällen?

Zu große, alte oder kranke Bäume im eigenen Garten bereiten oft Probleme. Dann stellt sich die Frage Baum fällen oder nicht fällen? Bei der Antwort auf diese Frage gibt es einige Aspekte und Gesetze zu beachten.

Anstatt den Baum zu fällen, reicht es manchmal bereits aus, morsche oder kranke Äste zu entfernen und die Baumkrone ein wenig auszulichten. So wirft der Baum weniger Schatten und ist standfester.
Muss ein Baum aber dennoch gefällt werden, sollten Sie die Arbeit mit der Motorsäge in luftiger Höhe einem Fachmann überlassen. Er kann zudem beurteilen, wie und ob ein Gehölz erhalten werden kann.

Wer ist für die Baumfällung verantwortlich?

Grundsätzlich ist derjenige für die Fällung eines Baumes verantwortlich, auf dessen Grundstück der Baum steht. Der Grundstückseigentümer haftet außerdem im Falle von Schäden.

Zeitpunkt des Fällens

Das Fällen eines Baumes ist von Oktober bis einschließlich Februar erlaubt. In den restlichen Monaten ist es durch das Bundesnaturschutzgesetz verboten. Diese Regelung sorgt dafür, dass brütende Vögel ungestört ihren Nachwuchs aufziehen können.

Außerdem enthält das Holz zu dieser Jahreszeit weniger Wasser, infolgedessen eignet es sich schneller als Brennholz.
Vom 1. März bis zum 30. September ist die Baumfällung, auch im eigenen Garten verboten. Ausnahmeregelungen wann auch in diesem Zeitraum ein Baum gefällt werden darf, ist in der Baumschutzsatzung geregelt.

Die Baumschutzsatzung

In den meisten Gemeinden besteht eine Baumschutzverordnung, die es verbietet Bäume und Sträucher ab einer bestimmten Größe oder Alter zurückzuschneiden oder zu fällen. Eine solche Satzung gilt in der Regel ab einem Stammumfang von 80 Zentimetern. Zum Bäume fällen benötigen Sie dann eine Ausnahmeregelung. Eine solche Ausnahmegenehmigung wird zum Beispiel erteilt, wenn das Gehölz krank ist, droht abzusterben, es Baumaßnahmen im Wege steht oder nicht mehr verkehrssicher ist.

Unproblematisch ist nur das Fällen von kleinen, jungen Bäumen. Erkundigen Sie sich in jedem Fall, ob es eine Schutzsatzung in Ihrer Gemeinde gibt und der eigene Baum davon betroffen ist.

Sicherheit beim Baumfällen

Am besten überlassen Sie das Baumfällen einem Landschaftsgärtner oder Baumkletterer. Neben den richtigen Werkzeugen und den notwendigen Sachkenntnissen, kennen diese sich mit den behördlichen Regelungen aus. Wollen Sie dennoch, Ihren Baum selber fällen, sollten Sie eine vollständige Schutzausrüstung aus Schnitthose, Sicherheitsschuhen, Helm mit Visier und Gehörschutz sowie Handschuhe tragen. Darüber hinaus, müssen Sie einen Motorsäge-Grundlehrgang absolviert haben.

Kirchhelle Garten- und Landschaftsbau aus Castrop-Rauxel – Ihr Experte für Gartenpflege und Gartengestaltung

Sie wissen nicht, ob Ihr Baum gefällt werden darf oder benötigen Hilfe bei der Umsetzung?

Kirchhelle Garten- und Landschaftsbau aus Castrop-Rauxel ist Ihr Experte für Baumpflege. Wir führen die Baumfällung entsprechend der Baumschutzsatzung als Ihr fachkundiger und erfahrener Partner durch.
Vertrauen Sie auf unseren Komplettservice – Schreiben Sie uns eine Mail an mail@kirchhelle.de oder rufen Sie uns unter der 02305-440449 an. Alternativ können Sie uns auch direkt über unser Kontaktformular schreiben, dann melden wir uns schnellstmöglich bei Ihnen!

Kirchhelle Garten- und Landschaftsbau ist Ihr Ansprechpartner in Herne, Recklinghausen, Bochum, Mengede, Dortmund und Waltrop.